Aktuelles: Energiekrise
Entlastungen der Regierung
Gesetzesänderung zum 1. August 2023
Die Bundesregierung hat Gesetzesänderungen zu den Energiepreisbremsen beschlossen - die zum 1. August 2023 in Kraft getreten sind. Darin ist u. a. eine neue Preisbremse für tageszeitvariable Tarife bis 30.000 kWh Jahresverbrauch enthalten. Wie bei der Strompreisbremse auch, müssen Sie als Kunde nicht aktiv werden. Wir setzen die Änderungen entsprechend um und informiert Sie, wenn Sie von dieser Regelung betroffen sind.
Für alle Kunden mit einem Verbrauch bis zu 30.000 kWh/Jahr gilt folgendes:
Wenn Sie einen Zweitarifzähler mit einem lastvariablen Tarif mit Nieder- (NT) und Hochtarifzeiten (HT) besitzen, dann errechnet sich der Referenzpreis wie folgt:
- die im Tarif definierten Niedertarifzeiten (NT) werden gewichtet mit 28 ct/kWh berücksichtigt
- die Hochtarifzeiten (HT) werden gewichtet mit 40 ct/kWh berücksichtigt
Für alle Kunden mit einem Verbrauch über 30.000 kWh/Jahr werden nach wie vor 70 % des prognostizierten Jahresverbrauchs mit einem gedeckelten Preis von 13 ct/kWh netto abgerechnet.
Die Strompreisbremse
Der Bundestag hat am 15. Dezember 2022 die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen. Mit den Preisbremsen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso die Wirtschaft entlastet werden. Die Entlastungspakete werden aus Mitteln des Bundes finanziert.
Die Strompreisbremse startet ab März 2023 und umfasst aber auch rückwirkend die Monate Januar und Februar.
Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gilt dann eine Preisobergrenze für Strom von 40 Cent pro kWh (Brutto-Arbeitspreis). Für die restlichen 20 Prozent muss der vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden. Auch hier gilt: Es lohnt sich trotzdem, Strom einzusparen, weil die Entlastung nicht vom aktuellen Verbrauch abhängt. Maßgeblich bei der Berechnung ist die Verbrauchsmenge des Vorjahres.
Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent pro kWh (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an. Auch diese Gruppe zahlt für den darüber liegenden Verbrauch den vertraglich vereinbarten Preis.
Weitere Informationen zur Strompreisebremse finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.
Eine FAQ Liste zur Strompreisbremse ist hier hinterlegt: FAQ Liste
Auch hier gilt: Energie sparen lohnt sich! Es entlastet den Geldbeutel und ist gut für die Umwelt.
Hier können Sie mit dem Stromspar-Rechner schnell und einfach Ihr Einsparpotenzial errechnen.
Tipps zum Energiesparen
- www.ganz-einfach-energiesparen.de (vom Verband BDEW)
- www.energiewechsel.de (vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)
- www.hessen-spart-energie.de (von LEA LandesEnergieAgentur Hessen)