Servicemitarbeiter

Netzanschluss

Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung

Der Netzbetreiber Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH ist ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 01.11.2006 (BGBl. I S. 2477, 2485) Jedermann an sein Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas in Niederdruck zu gestatten. Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBGasV begründet worden sind, sowie für alle am 08.11.2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Gasversorgungsnetz zur Entnahme von Gas in Niederdruck nutzen. Für alle Netzanschlussverhältnisse, die vor dem 13.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBGasV begründet worden sind, machen die Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH auf Grundlage des §29 Abs.1 NDAV i.V. m. § 115 Abs.1 Satz 2 EnWG von ihrem Recht Gebrauch, ab dem morgigen Tage auf diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungs-bedingungen umzustellen. Die gesamten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen sind im Internet unter www.stadtwerke-muehlheim.de veröffentlicht und liegen in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH aus. Auf Verlangen werden sie den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt.

Technische Anschlussbedingungen (TAB)

gültig ab 01.01.2019 

  1. Geltungsbereich
    Die technischen Anschlussbedingungen gelten für den Netzanschluss, die Erstellung und den Betrieb von Kundenanlagen im Niederdruckbereich, die an das Gasversorgungsnetz angeschlossen sind oder angeschlossen werden. 
    Diese technischen Anschlussbedingungen gelten in Verbindung mit dem aktuellen DVGW-Regelwerk sowie allen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen.
  2. Netzanschluss
    Der Netzanschluss ist die Verbindung zwischen Kundenanlage und Verteilnetz. Der Netzanschluss beginnt in der Regel an der Abzweigstelle des Verteilnetzes und endet mit der Hauptabsperreinrichtung. Hauptbestandteil des Netzanschlusses sind Absperreinrichtung außerhalb des Gebäudes (bei großen Gebäuden), Hausanschlussleitung, Isolierstück, Hauptabsperreinrichtung und gegebenenfalls Haus-Druckregelgerät. 
    Der Netzanschluss steht im Eigentum der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH.
    Die Verlegung des Netzanschlusses erfolgt im Regelfall im rechten Winkel und auf dem kürzesten Weg in das Gebäude. 
    Die Führung des Netzanschlusses bis zur Hauptabsperreinrichtung bzw. bis zum Hausdruckregelgerät wird von der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH, unter Berücksichtigung der Kundenwünsche, entsprechend dem DVGW Arbeitsblatt G 459/1 festgelegt und von der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH oder deren Beauftragten hergestellt.
    Werden Erdarbeiten zur Erstellung des Netzanschlusses im privaten Bereich vom Kunden bzw. dessen Beauftragten selbst durchgeführt, so behält sich die Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH vor, die Absandung selbst oder von ihrem Beauftragten durchführen zu lassen.
    Überbauung der Netzanschlussleitungen, z.B. mit Garagen, Treppenaufgängen,Terrassen oder Wintergärten, sind grundsätzlich nicht zulässig.
    Werden zur Herstellung der Netzanschlussleitungen Tiefbauarbeiten vom Kunden unmittelbar an Dritte in Auftrag gegeben, so hat er sicherzustellen, dass er für diese Arbeiten eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren vertraglich vereinbart.
    Netzanschlüsse im erhöhten Niederdruckbereich (30 – 90 mbar) und im Mitteldruckgasnetz (bis 900 mbar) werden unabhängig von der Nutzung des Gebäudes von der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH mit einem Gasströmungswächter ausgerüstet.
  3. Kundenanlage
    Die Kundenanlage erstreckt sich über den Bereich hinter der Hauptabsperreinrichtung bis zur Ausmündung der Abgasanlage ins Freie.
    Arbeiten an Gasanlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH dürfen nur von einem im Installateurverzeichnis der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH eingetragenen Installationsunternehmen durchgeführt werden. Auswärtige Installationsunternehmen müssen die vorzunehmende Eintragung bei der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH Abteilung Netz gegen Nachweis der gültigen Eintragung ihres heimatlichen Versorgungsunternehmens beantragen.
    Für Gasanlagen ist der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH vom eingetragenen Installationsunternehmen auf den von der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH vorgegebenen Inbetriebsetzungsformularen ausdrücklich zu bestätigen, dass die in der DVGW-TRGI 2018 (mit Ergänzungen) geforderten Maßnahmen für die Inbetriebnahme bzw. Wiederinbetriebnahme in Alleinverantwortung durchgeführt worden sind.
    Eine Abnahme der Anlagen durch Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH erfolgt nach Terminabsprache. Von der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH beanstandende Mängel hat der Kunde beseitigen zu lassen. 
    Bei Auswechslung von Gasgeräten gegen eine solche mit anderer, insbesondere  höherer Leistung bzw. anderer Geräteart ist die Freigabe durch den Bezirksschornsteinfegermeister erforderlich (wie Neuanlagen). 
    Bei Neuanschlüssen und Auswechslung von Gasverbrauchseinrichtungen dürfen nur Gasabsperrhähne in geschlossener Bauweise verwendet werden. Der Gasabsperrhahn muss jeweils „DVGW“ zugelassen sein.
    Gasverbrauchseinrichtungen dürfen nur angeschlossen werden, welche mit einer DVGW-Zertifizierung und mit einer CE-Zulassung versehen sind.
    Aktive Maßnahmen gegen Eingriffe Unbefugter in die Gasinstallation
    Zu den aktiven Maßnahmen gehören die Gasströmungswächter (GS). Diese sind vom Installationsunternehmen in die Kundenanlage einzubauen.
    Die aktiven Maßnahmen gegen Eingriffe Unbefugter in die Gasinstallation werden in Abhängigkeit vom Netzdruck und der Art der Druckregelung umgesetzt.      
    Bei zentraler Gasverwendung und einem Gaszähler ist, unabhängig vom Netzdruck, nur ein Gasströmungswächter erforderlich. Dieser ist unmittelbar hinter dem Hausdruckregelgerät anzuordnen bzw. im „klassischen“ Niederdruckgasnetz hinter der Hauptabsperreinrichtung.
    Bei dezentraler Gasverwendung und mehreren Gaszählern ist, unabhängig vom Netzdruck, unmittelbar hinter dem Hausdruckregelgerät ein „zentraler“ Gasströmungswächter erforderlich. Zusätzlich sind vor den Gaszählern weitere Gasströmungswächter notwendig. Diese sind dann zweckmäßigerweise in den Zähleranschlussarmaturen integriert.
  4. Messeinrichtungen, Hausdruckregelgeräte
    Die Messeinrichtungen und Druckregelgeräte sind so anzubringen, dass sie zugänglich sind und ohne besondere Hilfsmittel geprüft und abgelesen werden können. Die Messeinrichtungen und Druckregelgeräte müssen gegen Feuchtigkeit, Verschmutzung, Erschütterung, übermäßige Erwärmung (> 25°C) und mechanische Beschädigung geschützt sein.
    Die Messung des Gasverbrauches erfolgt durch einen Gaszähler. Er dient der Bestimmung der vom Verbraucher bezogenen Gasmenge. Der Vorgang erfolgt üblicherweise als Volumenmessung mit Anzeige in Kubikmeter. Durch Multiplikation mit dem Brennwert des Gases wird die Abrechnungsmenge bezogen auf den Wärmeinhalt in Kilowattstunde je Kubikmeter bestimmt.
    Für Wartung und Prüfung der Zähleinrichtung und eventuelle Druckregeleinrichtungen in der Hausinstallation des Kunden sind die Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH verantwortlich.

Kundenzentrum

Tel. 06108 6005-0

Störungsdienst

Gas: 069 213 88110
Strom, Wasser: 06108 72428

Kundenzentrum

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag
8.00 - 16.00 Uhr

Dienstag
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Freitag
8.00 - 12.00 Uhr

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Hinweis: Von 12.00 bis 13.00 Uhr können keine Anlieferungen entgegengenommen werden.

Adresse

Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH
Dietesheimer Straße 70
63165 Mühlheim am Main

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