Gesetzliche Grundlagen
EEG
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich
Das EEG trat erstmal am 1. April 2000 in Kraft und regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben, so wie die Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH.
Das neue EEG trat mit Wirkung vom 31. Juli 2004 in Kraft. Diese aktuelle Fassung können Sie hier downloaden:
Mit Wirkung vom 7. November 2006 wurde das EEG durch das "Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" ergänzend.
Das entsprechende Gesetz können Sie hier downloaden: