EEG
EEG-Einspeisungen
Gemäß dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) entsprechend §§ 47 und 52 sind Netzbetreiber dazu verpflichtet, die für die Ermittlung der ausgleichenden Energiemengen und Vergütungszahlen erforderlichen Angaben zu veröffentlichen.