Netzzugang / Entgelte
Lieferantenrahmenvertrag
Hier können Sie den Lieferantenrahmenvertrag mit den dazugehörigen Anlagen im PDF-Format öffnen.
- Lieferantenrahmenvertrag
- LRV-Anlage-1-Preisblatt
- LRV-Anlage-2-Kommunikationsdaten
- LRV-Anlage-3-EDI-Vereinbarungen
- LRV-Anlage-4-Sperrauftrag
- LRV-Anlage-5-Zuordnungsvereinbarung
Netznutzungsvertrag
Hier können sie den Netznutzungsvertrag herunterladen. Den Vertrag können Sie entweder als Formular öffnen und im Acrobat Reader ausfüllen oder als PDF-Dokument herunterladen und handschriftlich ausfüllen.
Die dazugehörigen Anlagen finden Sie beim Lieferantenrahmenvertrag.
Inbetriebsetzungskosten PV-Anlage
Gültig ab 01.07.2023
Netzentgelte
Gültig ab 01.01.2024
Gültig ab 01.01.2023
Gültig ab 01.01.2022
Gültig ab 01.01.2021
Gültig ab 01.01.2020
Gültig ab 01.01.2019
Gültig ab 01.01.2018
Gültig ab 01.01.2017
Gültig ab 01.01.2016
- Preisblätter 1_3 Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben Strom ab 1.1.2016
- Preisblätter 4_5 Netze, KWK, StromNEV ab 1.1.2016
Gültig ab 01.01.2015
- Preisblätter 1_3 Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben Strom ab 1.1.2015
- Preisblätter 4_5 Netze, KWK, StromNEV ab 1.1.2015
- Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben Strom gültig ab 1.1.2014
- Aufschläge KWK, Umlage nach StromNEV gültig ab 1.1.2014
- Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben Strom ab 1.1.2013
- Aufschläge KWK, Umlage nach StromNEV ab 1.1.2013
- Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben ab 1.1.2012
- Aufschläge KWK, Umlage nach StromNEV ab 1.1.2012
Hochlastzeitfenster
Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ist die Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH verpflichtet, einem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzentgelt anzubieten, wenn auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen dieser Netz- oder Umspannebene abweicht.
Die Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH hat nach den Vorgaben der BNetzA die entsprechenden Hochlastzeitfenster je Jahreszeit ermittelt und veröffentlicht.