Servicemitarbeiter

Netzzugang / Entgelte

Lieferantenrahmenvertrag

Hier können Sie den Lieferantenrahmenvertrag mit den dazugehörigen Anlagen im PDF-Format öffnen.

Netznutzungsvertrag

Hier können sie den Netznutzungsvertrag herunterladen. Den Vertrag können Sie entweder als Formular öffnen und im Acrobat Reader ausfüllen oder als PDF-Dokument herunterladen und handschriftlich ausfüllen. 

Die dazugehörigen Anlagen finden Sie beim Lieferantenrahmenvertrag.

Inbetriebsetzungskosten PV-Anlage

Gültig ab 01.07.2023

Netzentgelte

Gültig ab 01.01.2024 

Gültig ab 01.01.2023

Gültig ab 01.01.2022 

Gültig ab 01.01.2021 

Gültig ab 01.01.2020 

Gültig ab 01.01.2019

Gültig ab 01.01.2018

Gültig ab 01.01.2017

Gültig ab 01.01.2016

Gültig ab 01.01.2015

Hochlastzeitfenster

Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ist die Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH verpflichtet, einem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzentgelt anzubieten, wenn auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen dieser Netz- oder Umspannebene abweicht.

Die Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH hat nach den Vorgaben der BNetzA die entsprechenden Hochlastzeitfenster je Jahreszeit ermittelt und veröffentlicht.

Kundenzentrum

Tel. 06108 6005-0

Störungsdienst

Gas: 069 213 88110
Strom, Wasser: 06108 72428

Kundenzentrum

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag
8.00 - 16.00 Uhr

Dienstag
8.00 - 17.45 Uhr

Freitag
8.00 - 12.00 Uhr

→ Online-Terminvereinbarung
→ Kontaktformular

Hinweis: Von 12.00 bis 13.00 Uhr können keine Anlieferungen entgegengenommen werden.

Adresse

Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH
Dietesheimer Straße 70
63165 Mühlheim am Main

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