Teilnahmeberechtigter Personenkreis:
- Der Werbende ist Kunde der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH und wird von dieser tatsächlich mit Strom und/oder Erdgas beliefert.
- Werben dürfen nur Privatpersonen.
- Von dem Kunden-werben-Kunden-Programm ausgeschlossen sind:
- Eigenwerbung, d.h. der Werbende empfiehlt sich selbst,
- eine nachträgliche Werbung einer Person
- Personen, die im gleichen Haushalt leben wie der Werbende
- Hausverwaltungen, Vermieter oder Erbengemeinschaften, wenn diese ungenutzte oder leerstehende Verbrauchsstellen auf den eigenen Namen anmelden.
Voraussetzungen für die Auszahlung der Kunden-werben-Kunden-Prämie:
- Der vom Werbenden geworbene Interessent unterschreibt einen Energieliefervertrag mit der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH.
- Der Werbende wird von der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH tatsächlich versorgt. Die Stadtwerke Mülheim am Main GmbH behält sich das Recht vor, den geworbenen Interessenten ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall entfällt die Verpflichtung zur Zahlung einer Prämie.
- Der geworbene Interessent ist Neukunde der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH. Neukunden sind volljährige Personen, die in den letzten 12 Monaten nicht Kunden für den entsprechenden Energieträger der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH waren, d.h. der geworbene Interessent darf bei Empfehlung eines Stromprodukts nicht Stromkunde bzw. bei Empfehlung eines Gasprodukts nicht Gaskunde der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH gewesen sein.
- Das Kunden-werben-Kunden-Programm schließt nicht den Tarif Classic Strom und Classic Gas, d.h. den Grundversorgungstarif, ein.
- Die Kunden-werben-Kunden-Prämie wird nur einmal pro geworbenen Neukunden ausgezahlt, auch wenn der Neukunde mehrere Tarife abschließt.
- Der Prämienanspruch ist nicht übertragbar.
- Werber können vom Kunden-werben-Kunden-Programm bei Missbrauchsverdacht ausgeschlossen werden. Es können auch Personen ausgeschlossen werden, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen oder unwahre persönliche Angaben machen.
Zeitpunkt und Art der Prämienauszahlung:
- Der Werbende erhält eine Kunden-werben-Kunden Prämie in Höhe 30 EUR, die seinem Bankkonto spätestens vier Wochen nach Eingang des Neukundenvertrages gutgeschrieben wird.
- Weiterhin ist Voraussetzung für die Gewährung der Prämie, dass der Vertrag durch den Geworbenen nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen widerrufen wird.
- Der Neukunde erhält eine Neukunden-Prämie in Höhe von 30 EUR nach Ablauf der ersten 12 Monate als unser Kunde im ungekündigten Vertragsverhältnis mit den Stadtwerken Mühlheim am Main GmbH. Die Prämie wird mit seiner Rechnung verrechnet.
- Eine Barauszahlung der Kunden-werben-Kunden-Prämie an den Werbenden bzw. den Neukunden oder deren nachträgliche Anrechnung ist nicht möglich.
Sonstiges:
Mit Teilnahme an der Kunde-werben-Kunden-Aktion erkennen der Werbende und der geworbene Interessent die Geltung dieser Teilnahmebedingungen an.
Das Kunden-werben-Kunden-Programm ist gültig bis zum 31.12.2021. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Stadtwerke Mühlheim am Main behalten sich eine Änderung der Teilnahmebedingungen vor.