Netzanschluss
Technische Mindestanforderungen
Wir weisen darauf hin, dass elektrische Anlagen, unter Einhaltung der VDE-Bestimmungen und der technischen Anschlussbedingungen (TAB) zu errichten sind.
Unsere Technischen Anschlussbedingungen und die dazugehörigen Ergänzungen finden Sie hier:
- Technische Anschlussbedingungen (TAB) 2023
- Technische Anschlussbedingungen (TAB) 2019
- Ergänzende Bedingungen zu den TAB 2019
Sollten Sie Rückfragen zur Ausführung eines Netzanschlusses oder zu den Technischen Anschlussregeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Netz und deren Betrieb (VDE-AR-N 4100, VDE-AR-N 4105, VDE-AR-N 4110, VDE-AR-N 4120 und VDE-AR-N 4130) haben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Kollegen aus dem Bereich Stromnetz.
Telefonisch zu erreichen unter 06108 6005-0 oder per E-Mail an info@stadtwerke-muehlheim.de.
Allgemeine Netzanschlussbedingungen
Der Netzbetreiber Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH ist ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01.11.2006 (BGBl. I S. 2477) jedermann an sein Stromversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Strom in Niederspannung zu gestatten.
Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBEltV begründet worden sind, sowie für alle am 08.11.2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Stromversorgungsnetz zur Entnahme von Strom in Niederspannung nutzen.
Die gesamten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbendingungen sind im Internet veröffentlicht und liegen in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH aus. Auf Verlangen werden sie den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt.