Grund-und Ersatzversorgung - Sonstiges
Festlegung des Grundversorgers
Die Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH haben als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung gemäß §36 (2) EnWG zum 01.07.2018 einen Grundversorger Strom und Gas festgestellt.
Sowohl in der Strom- als auch in der Gasversorgung werden zum Stichtag die meisten Haushaltskunden im Sinne von §63 Nr. 22 jeweils vom integrierten Vertrieb der Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH versorgt. Dieser wird somit die Aufgaben des Grundversorgers im Netzgebiet bis zum 30.06.2021 übernehmen.
Bedingungen Grundversorgung
Die Stadtwerke Mühlheim am Main GmbH bieten die Grund- und die Ersatzversorgung für Strom zu Allgemeinen Preisen und Bedingungen an. Sie entsprechen den unveränderten Preisregelungen der bisherigen Allgemeinen Tarife und Bedingungen für die Versorgung von Tarifkunden mit elektrischer Energie in der jeweils gültigen Fassung.