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Steckerfertige Photovoltaik-Anlagen

(vom 27.05.2020)

Mit steckerfertigen Photovoltaik (PV)-Anlagen (sog, „Balkonkraftwerke“) haben immer mehr Menschen die Möglichkeit, sich an der Energiewende zu beteiligen und das Klima zu schützen. Denn auch Mieter können mit solch einer PV-Anlage selbst Strom erzeugen, da die Anlagen nicht fest verbaut und demontierbar sind.

Steckerfertige PV-Anlage – was ist das?

Die Anlage besteht aus einem PV-Modul mit integriertem Wechselrichter, einer Anschlussleitung mit einem speziellen Stecker sowie einer dazu passenden Steckdose. Wichtig ist, dass eine steckerfertige PV-Anlage eine elektrische Erzeugungsanlage ist, die direkt an einen eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis angeschlossen wird. Somit ist die Anlage kein Verbrauchsgerät, wie beispielsweise eine Waschmaschine. Daher gelten für steckerfertige PV-Anlagen besondere sicherheitstechnische und normative Anforderungen für die Anschaffung, den Anschluss sowie den Betrieb, die der Nutzer unbedingt beachten muss.

Was muss ich beachten?

Wenn elektrische Betriebsmittel, die für eine Nennbetriebsspannung zwischen 50 V und 1000 V Wechselstrom bzw. 75 V und 1500 V Gleichstrom ausgelegt sind, in Umlauf gebracht werden, ist die sog. Niederspannungsrichtlinie „LVD“ der EU (2014/35/ EU) einzuhalten. Sie gilt auch für plugin-PV-Geräte wie steckerfertige PV-Anlagen. Der Hersteller, Händler sowie Einführer (bei Produkten, die in die EU eingeführt werden) muss gewährleisten, dass die plugin-PV-Geräte im Einklang mit den Sicherheitszielen der „LVD“ konstruiert und hergestellt wurden. Dies erkennt der Käufer einer solchen Anlage an:

  • der sogenannten Konformitätserklärung, die Bezug nimmt auf die „LVD“ und weitere anwendbare EU-Richtlinien sowie
  • durch das Anbringen des CE-Zeichens.

Weiterhin muss der Anwender eine leicht verständliche Gebrauchsanweisung erhalten, die entsprechend der gültigen VDE-Norm auf folgende Voraussetzungen hinweist:

  • Der Stromkreis, an den das plugin-PV-Gerät angeschlossen werden soll, muss für den zusätzlich eingespeisten Strom ausgelegt sein.
  • Es ist nur eine Verbindung mit dem Stromkreis über einen Festanschluss (wie beispielsweise beim Elektroherd) oder den Anschluss über eine spezielle Einspeisesteckdose zulässig.
  • Erlaubt ist nur der Anschluss von einem plugin-PV-Gerät an einen Endstromkreis.
  • Kommt eine spezielle Einspeisesteckdose zum Einsatz, ist diese mit dem maximal zulässigen Einspeisestrom für diesen Endstromkreis zu kennzeichnen.

Gehören die Anlagen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?

Steckerfertige PV-Anlagen sind elektrische Erzeugungsanlagen, die parallel mit dem öffentlichen Verteilungsnetz betrieben werden. Da erneuerbare Energien genutzt werden, fallen diese Erzeugungsanlagen in den Geltungsbereich des EEG (unabhängig von einer Einspeisevergütung). Die notwendige Registrierung im Marktstammdatenregister (www.marktstammdatenregister.de) ist eine Forderung der Bundesnetzagentur und liegt im Verantwortungsbereich des Anlagenbetreibers. Für die zum Einsatz kommenden steckerfertigen PV-Anlagen und deren Anschluss in der Kundenanlage sind neben den gesetzlichen Forderungen auch die anerkannten Regeln der Technik des VDE einzuhalten.

Muss ich die Anlage anmelden?

Alle elektrischen Erzeugungsanlagen, die parallel mit dem öffentlichen Verteilungsnetz betrieben werden, müssen beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden, egal welche Leistung sie haben. Ein Elektrofachbetrieb berät über das Anmelde- und Inbetriebsetzungsverfahren, die notwendigen Dokumente und die technischen Voraussetzungen zum sicheren Betrieb der Erzeugungsanlage in ihrer Kundenanlage.

Kann ich meinen vorhandenen Zähler weiterverwenden?

Ist eine Einspeisung in das öffentliche Netz technisch nicht ausgeschlossen, wird der Einsatz eines Zweirichtungszählers notwendig. In solch einem Fall ist auch der eingesetzte Zähler mit Rücklaufsperre nicht geeignet. Wenn also kein geeigneter Zähler vorhanden ist, muss der bestehende Zähler vor der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage ausgetauscht werden. Der Austausch kann gleichzeitig mit der Anmeldung beim Netzbetreiber beauftragt werden.

Auf welche Sicherheitsaspekte muss ich achten?

Bei PV-Anlagen wird elektrische Energie erzeugt und nicht aus dem Netz bezogen, im Gegensatz zu Haushaltsgeräten. Durch diese Stromquelle wird Strom somit „rückwärts“ in die Elektroinstallation eingespeist. Die Belastung im Stromkreis kann sich dadurch unzulässig erhöhen und eine Brandgefahr darstellen. Sicherung bzw. Leitungsschutzschalter sind nicht in der Lage, diese Gefahr rechtzeitig zu erkennen. Zudem gibt es eine weitere potenzielle Gefahrenquelle: Da das Solarmodul nicht abgeschaltet werden kann, steht an den Kontaktstiften des Steckers der steckerfertigen PV-Anlage eine gefährliche berührbare Spannung an. Deshalb ist es in Deutschland verboten über einen haushaltsüblichen Schutzkontaktstecker Energie in einen elektrischen Stromkreis einzuspeisen und es gelten besondere Sicherheitsmaßnahmen:

  • Die Anlagen dürfen nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung oder einen Festanschluss angeschlossen werden. Dann kann man auch in vorhandene Endstromkreise einspeisen.
  • Die maximal anschließbare Leistung der Anlage ist abhängig vom Leiterquerschnitt der vorhandenen Zuleitung und von der Strombelastbarkeit der Steckvorrichtung.
  • Eine Elektrofachkraft muss die vorhandene Schutzkontakt-Steckdose gegen die vorgenannte Steckvorrichtung austauschen.

Ebenfalls müssen die Elektrofachkräfte folgende Punkte sicherstellen:

  • den Stromkreis, in dem eingespeist werden soll, überprüfen.
  • die Absicherung bei Verwendung eines bestehenden Stromkreises prüfen und gegebenenfalls anpassen.
  • die Installation eines FI Schutzschalters im betreffenden Stromkreis prüfen.
  • die speziellen Energiesteckdosen und den Einspeisestromkreis dauerhaft kennzeichnen.

Auf was muss ich bei der Montage des PV-Moduls noch achten?

Nur ein Elektrofachbetrieb darf alle Arbeiten an elektrischen Anlagen ausführen. Vor der Montage der PV-Anlage ist die Tragfähigkeit der Balkonbrüstung sowie die Windlastfestigkeit sicherzustellen. Bei Mietwohnungen darf des Weiteren die Gebäudesubstanz nicht beschädigt werden. Möglicherweise gelten in manchen Wohngebieten auch Einschränkungen wegen ästhetischer Auswirkungen oder denkmalschutzrechtlicher Vorschriften, die dann entsprechend zu berücksichtigen sind. Weiterhin entscheiden der Hauseigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft, ob eine steckfertige PV-Anlage installiert werden darf. Für die Sicherheit der Elektroinstallation ist der Wohnungseigentümer verantwortlich. Somit müssen Mieter eine Genehmigung des Wohnungseigentümers einholen. Der Wohnungseigentümer entscheidet letztendlich, ob eine steckerfertige PV-Anlage installiert werden kann oder nicht.

Quellen: 
https://www.elektro-plus.com/presse/sonnenenergie-vom-balkon-wissenswertes-zu-steckerfertigen-pv-systemen  
https://www.elektro-plus.com/download-item.php?did=13812  
(verantwortlicher Redakteur: Michael Conradi)

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