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Fachgerechte Entsorgung von Elektroschrott

(vom 29.04.2020)

Bitte nicht im Hausmüll entsorgen! Aber wie kann dieser dann fachgerecht entsorgt werden?

Elektroschrott- Was ist das?

Umgangssprachlich bezeichnet man als Elektro- bzw. Elektronikschrott Elektrogeräte, die defekt sind oder durch bessere/neue Geräte ersetzt werden. Auch einzelne Komponenten und Bauteile, wie z. B. Kabel, zählen dazu. Alle Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme bzw. elektromagnetische Felder benötigen, sind betroffen, z.B. Fernseher, Computer, Toaster und Smartphones. Aber auch LEDs, Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren gehören zu den Elektroaltgeräten. Ebenfalls zählen ausgediente Möbel oder Kleidungsstücke mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen zum Elektroschrott.

Als Elektro- oder Elektronikgeräte gelten auch passive Endgeräte

Sogenannte passive Endgeräte müssen seit dem 1. Mai 2019 als Elektroschrott gesondert entsorgt werden. Als passive Geräte bezeichnet man gebrauchsfähige Endgeräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1000 Volt oder Gleichspannung bis zu 1500 Volt produziert worden sind. Hierunter fallen alle Arten von Antennen und Adaptern, konfektionierte Kabel wie beispielsweise Audiokabel, Kabeltrommeln, USB-Kabel, Verlängerungskabel, Buchsen sowie Mehrfachsteckdosen, sogenannte Hutschienen für die Elektroinstallation, Telefonbuchsen, Telefon- und Netzwerkdosen, Lichtschalter, Not-Aus-Schalter und Schmelzsicherungen.

Sollten Sie Zweifel haben, achten Sie immer auf die Gerätekennzeichnung mit der „durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern“. An dieser erkennen Sie, welche Geräte als Elektroschrott fachgerecht zu entsorgen sind.

Umwelt und Ressourcen schonen durch Recycling

Alte bzw. defekte Elektronik darf nicht im gewöhnlichen Hausmüll landen, sondern muss fachgerecht entsorgt werden. Dafür gibt es zwei wichtige Gründe:

  1. Elektrogeräte beinhalten wertvolle Metalle und andere Stoffe (z. B. Aluminium, Kupfer, Gold oder Neodym). Werden diese recycelt, können sie in neuen Elektrogeräten wiederverwendet werden, was zugleich auch Ressourcen schont.
  2. Elektrogeräte enthalten oft Schadstoffe, beispielsweise Quecksilber und Blei. Werden diese nicht fachgerecht entsorgt, können sie in die Umwelt gelangen und somit unsere Gesundheit und die Umwelt gefährden.

Was besagt das Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz?

Die europäische Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie (WEEE-Richtlinie, engl. Waste Electrical and Electronic Equipment) besteht bereits seit 2003. In Deutschland wurde diese 2005 durch das Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz (ElektroG) umgesetzt mit dem Ziel, die Sammel- und somit die Recyclingquote von Elektroaltgeräten zu erhöhen. Von den jährlich anfallenden 1,7 Mio. Tonnen Elektroschrott werden aktuell nämlich nur ca. 40 % fachgerecht entsorgt. Laut Angaben des Umweltbundesamtes wird der größte Teil hingegen illegal entsorgt oder exportiert.

Damit die Recyclingquote erhöht wird, schreibt das ElektroG vor, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) Sammelstellen für Elektroaltgeräte einrichten und diese dort grundsätzlich kostenlos zurücknehmen. Auch der Handel und die Vertreiber von Elektrogeräten, die eine Verkaufsfläche von mind. 400m² haben, sind seit 2016 verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen. Dabei gilt folgendes:

  1. 0:1-Rücknahmen: Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, sind ohne Neukauf zurückzunehmen.
  2. 1:1 Rücknahmen: Alle anderen, größeren Altgeräte sind beim Kauf eines neuen Gerätes mit gleichen Funktionen zurückzunehmen.

Im Onlinehandel zählen hier entsprechend die Lager- und Versandflächen.

Sie sind als Verbraucher/in gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Elektroaltgeräte auf einem der genannten Wege zu entsorgen. So wird die Umwelt nicht durch Schadstoffe gefährdet und Wertstoffe recycelt. Zu den ersten Anlaufstellen zählen die lokalen Wertstoffhöfe. Werden Elektroaltgeräte im Hausmüll entsorgt, ist das illegal und kann Bußgeldstrafen von bis zu 10.000 € nach sich ziehen.

Der Umgang mit Batterien

Auch wenn Batterien und Akkus nicht unter das ElektroG fallen, sind sie jedoch Bestandteil vieler Elektrogeräte. Daher sollten Sie diese möglichst bereits vor Abgabe des Altgerätes entnehmen und im Handel oder an einer Sammelstelle abgeben. Beispielsweise gibt es in vielen Drogeriemärkten spezielle Sammelbehälter für alte Batterien. Denn auch Batterien gehören auf keinen Fall in den Hausmüll! Lässt sich die Batterie bzw. der Akku nicht leicht entnehmen, versuchen Sie nicht, diese selbst zu entfernen. Es gibt an den Altgerätesammelstellen spezielle Behälter zur Erfassung solcher Geräte, wie z. B. Smartphones, Tablets oder elektrische Zahnbürsten.

Allerdings erfolgt kein Löschen der Daten auf den Elektro- und Elektronikaltgeräten an den Sammelstellen. Dafür ist Jeder selbst verantwortlich. Sollten sich die Daten auf den Speichermedien ausrangierter Geräte wie Digitalkamera, Computer, MP3-Player oder Handy befinden, ist es ratsam zur Sicherheit vor der Entsorgung eine spezielle Löschung durchzuführen.

Statt entsorgen lieber verkaufen oder verschenken

Die Technik von heute ist morgen schon wieder alt. Oft werden daher alte Elektrogeräte durch neue ersetzt – und das obwohl Sie noch einwandfrei funktionieren. Oder sie werden als Ersatz im Schrank verstaut und meistens nach einiger Zeit vergessen. Dann findet allerdings auch bei einwandfrei funktionierenden Geräten mit Batterien eine Tiefentladung statt mit dem Ergebnis, dass das Elektrogerät nach einer gewissen Zeit durch Nichtbenutzung kaputt geht. Daher ist es ratsam, Ihre alten Geräte, die noch funktionsfähig sind, entweder zu verkaufen (beispielsweise auf Flohmärkten oder diversen Online-Plattformen), zu verschenken oder zu spenden. Es gibt viele Wohltätigkeitsorganisationen, die gebrauchte Elektronik sammeln, z.B. für den Einsatz an Schulen. Auch in diesem Fall gilt: Bauen Sie enthaltene Festplatten aus oder löschen Sie diese mit Hilfe spezieller Programme.

Quelle: https://www.vde.com/tic-de/verbraucherschutz/verbraucher/elektroschrott

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Thomas Bäcker
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