FAQ
Sie haben eine Frage? Dann sind Sie hier richtig: In unserem FAQ-Bereich finden Sie häufige Fragen rund um Energie und Abrechnung – und unsere Antworten darauf.
Wann erhalte ich meine Jahresverbrauchsabrechnung?
Die Jahresverbrauchsabrechnung wird Ende Januar erstellt und versendet.
Warum habe ich im Vergleich zum Vorjahr einen Mehrverbrauch?
Eine Veränderung des Energiebedarfs kann unterschiedliche Gründe haben. Zum einen kann dies an äußeren Einflüssen liegen, wie z.B. aufgrund eines langen und sehr kalten Winters. Auch ältere Elektrogeräte können eine Erklärung sein. Vielleicht hat sich aber auch etwas an Ihrem Nutzungsverhalten geändert? Haben Sie ein neues Aquarium? Ein Wasserbett? Eine Wallbox? Sind Sie vermehrt im Homeoffice/Homeschooling? Haben sich die Personen im Haushalt geändert? Und zu guter Letzt: Haben Sie den abgerechneten Zählerstand mit dem Ist-Zustand verglichen? Bei sehr hohen Abweichungen berichtigen wir die Abrechnung entsprechend.
Wie kann ich meine Zählerstände übermitteln?
Wenn Ihre Zähler von den Stadtwerken Mühlheim mit Energie beliefert werden, haben Sie die Möglichkeit die Zählerstände über das Kundenportal an uns weiterzuleiten oder Sie nutzen die Zählerstandserfassung auf unserer Homepage.
Auch können Sie den Weg über unsere App m.live 2.0 gehen:
- über die Kachel "Zählerstände" manuell eingeben
- über die Kachel "Zählerstände" Zählertyp auswählen, Zählerstand und Zählernummer mit dem Smartphone scannen, Namen eintragen und absenden
Sie wollen uns fremdversorgte Zählerstände mitteilen? Dann lassen Sie uns diese gerne per Post, E-Mail, Fax oder telefonisch zukommen.
Es sind so viele Fremdwörter in meiner Jahresverbrauchsabrechnung - wer erklärt sie mir?
Wir! In der Anlage Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung finden Sie eine Übersicht aller Begriffe, die in der Abrechnung für Verwirrung sorgen. Oder schauen Sie sich gerne beispielsweise das Erklärvideo zur Jahresabrechnung an. Die Begriffserklärungen haben wir hier auch nochmal für Sie aufgelistet:
- Abschlag:
Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch auf Basis des Verbrauchs im vorherigen Abrechnungszeitraum. - Arbeitspreis (AP) oder Verbrauchspreis:
Bezeichnet den Preis für eine in Anspruch genommene Kilowattstunde Energie. Verbrauchssenkungen wirken sich so preislich aus. - Brennwert:
Der Brennwert beschreibt den Energieinhalt, der in einem Kubikmeter Erdgas im Normzustand enthalten ist und wird kontinuierlich mit geeichten Messgeräten ermittelt. - CO2-Preis:
Der CO2-Preis bildet die Kosten für den Erwerb von CO2-Emissionshandelszertifikaten im nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ab. - EEG-Umlage (§ 60 EEG):
Die EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) -Umlage fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. - Erdgassteuer/ Energiesteuer:
Eine durch das Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. - Faktor:
Wenn hohe Strommengen durch Ihren Zähler fließen, kann ein sogenannter Wandler eingesetzt werden. Ihr Stromverbrauch wird dann mit dem (Wandler-) Faktor multipliziert. - Grundpreis (GP):
Preis für Leistungen, die unabhängig vom Energieverbrauch entstehen. - Identifikationsnummer der Marktlokation (MaLo-ID):
Diese dient der eindeutigen Identifizierung einer Marktlokation (Verbrauchsstelle, Wohnung oder Einspeisestelle). - Identifikationsnummer der Messlokation:
Diese dient der eindeutigen Identifizierung einer Messlokation (Messeinrichtung). - Internationale Lokationsnummer (ILN) des Netzbetreibers:
Die Internationale Lokationsnummer (ILN) des Netzbetreibers dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist. - Konzessionsabgabe:
Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung öffentlicher Verkehrswege durch Versorgungsleitungen. Die Konzessionsabgabe berechnet der Netzbetreiber an uns weiter. - KWG-Umlage (§ 26 KWKG):
Fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. - Leistungspreis:
Für die in Anspruch genommene Leistung in Kilowatt (kW) wird je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt. - Lieferantenwechsel und Preisvergleich:
Im Fall eines Lieferantenwechsels ist dieser für Sie kostenfrei und innerhalb der vertraglichen und gesetzlichen Fristen möglich. In Vergleichsportalen können online verschiedene Energie-Lieferanten angezeigt und miteinander verglichen werden. - Lieferstelle (Marktlokation):
Der Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird. - Messstellenbetrieb (MSB):
Dies umfasst Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen, die Ab- und Auslesung der Messeinrichtung und die Weitergabe der Daten an die Berechtigten sowie die Plausibilisierung und Ersatzwertbildung. Die Kosten werden vom Netzbetreiber/Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt. - Messung:
Die Messung beinhaltet die Erfassung, Aufbereitung und Bereitstellung der Zählerdaten. Netzbetreiber/Messdienstleister berechnen uns die dadurch entstandenen Kosten. - Netzentgelte:
Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen einschließlich bestimmter staatlicher Abgaben, die mit den Netzentgelten erhoben werden. - Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt das Verhältnis zwischen dem Energieversorgungsunternehmen und dem Abnehmer von Elektrizität. - Offshore-Netzumlage (§ 17f Abs. 5 EnWG):
Diese sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. - Stromkennzeichnung:
Diese informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms (Energiemix) und dessen Umweltauswirkungen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. In der Grafik wird der Energieträgermix (auch Strommix) unserer Stromprodukte im Vergleich zum Energieträgermix Deutschland dargestellt. - Stromsteuer:
Eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. - Umlage Abschaltbare Lasten (§ 18 AbLaV):
Dient auf der Grundlage des § 13 Abs. 4a und 4b EnWG der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen. - Verbrauch (kWh):
Die in Anspruch genommene Arbeit und wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen. - Verbrauchsschätzung:
Wenn der Netzbetreiber, der Messstellenbetreiber oder der Grundversorger das Grundstück und die Räume des Kunden/der Kundin nicht zum Zwecke der Ablesung betreten kann, darf der Grundversorger den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde/die Kundin eine vereinbarte Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt. - Zählpunkt:
Ein Zählpunkt kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig, die Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber die Lage der Lieferstelle feststellen und dem Zähler zuordnen. Die Zählernummer dagegen ist nicht ortsgebunden. - Zustandszahl (z-Zahl):
Gaszähler messen Durchflussmengen im sogenannten Betriebszustand, d. h. mit dem Druck und der Temperatur im Zähler. Die Abrechnung erfolgt jedoch auf der Grundlage des Normzustands. Daher muss der Betriebszustand auf den Normzustand umgerechnet werden. Dies erfolgt über die Zustandszahl, die kundenspezifisch ermittelt wird. Die Zustandszahl ist ein Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur auf den Energieinhalt des Gasvolumens aufgehoben wird. - § 19 Strom-NEV-Umlage:
Diese finanziert die entgangenen Erlöse von Stromnetzbetreibern, die wegen der Gewährung reduzierter Netzentgelte für atypische und stromintensive Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (Strom- NEV) entstehen. Die entgangenen Erlöse werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Mein Energieverbrauch ist gestiegen, obwohl sich bei mir nichts verändert hat.
Ältere/Defekte Elektrogeräte treiben oftmals unbemerkt Ihre Energiekosten in die Höhe. Mit einem Energiemessgerät können Sie den Stromverbrauch Ihrer elektrischen Geräte unkompliziert nachmessen oder erfahren welche Haushaltsgeräte beispielsweise im Standby-Modus permanent Strom verbrauchen. Die Energiemesser werden zwischen Elektrogerät und Steckdose gesteckt und ermitteln dabei den Energieverbrauch. Solche Messgeräte sind in Baumärkten und Elektronik-Fachmärkten erhältlich.
Schauen Sie gerne auch in unserem Technik-Blog. In diesem finden Sie weitere Infos zu dem Thema.
Ich will meinen Energieverbrauch genauer kontrollieren und im Blick haben.
Mit der kostenlosen powerfox-App haben Sie Ihre Energiedaten jederzeit im Blick.
Die App bietet Ihnen kostenlos Zugriff auf:
- Ihre aktuellen und historischen Daten zu Energieverbrauch / Energieerzeugung
- Energieverbrauch Ihrer verbrauchsintensivsten Haushaltsgeräte
- Vergleichswerte mit dem Durchschnitt deutscher Haushalte
- Benachrichtigungen bei Überschreiten der von Ihnen festgelegten Grenzwerte
- Individuelle Energiespar-Tipps
Um die powerfox-App zu nutzen, benötigen Sie eine powerbox auf einer modernen Messeinrichtung. Hier erhalten Sie mehr Informationen zu diesem Thema: www.powerfox.energy
Weitere Infos dazu finden Sie auch in unserem Technik-Blog.
Warum wurde der Zählerstand zum 31.12. geschätzt, obwohl abgelesen wurde?
Unsere Rechnungsstellung erfolgt auf Basis einer Stichtagsabrechnung zum 31.12. eines jeden Jahres. Ab Mitte November bis Ende Dezember sind unsere Ableser unterwegs und nehmen die Zählerstände bereits auf. Daher werden die bis zum Stichtag und die danach erfassten Zählerstände zum 31.12. durch uns hochgerechnet bzw. zurückgerechnet. Die restlichen Tage bis zum Abrechnungsstichtag werden auf Grundlage Ihres durchschnittlichen Verbrauchs berechnet.
Warum wurde mein Gartenwasserzähler nicht berücksichtigt?
Möglicherweise ist die Anmeldung im zuständigen Rathaus nicht erfolgt, oder die Eichfrist Ihres Zählers ist abgelaufen. Gartenwasserzähler haben nach den gesetzlichen Vorschriften eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren.
Für Januar steht keine Abschlagsfälligkeit in der Jahresabrechnung.
Das ist so gewollt. Es werden von Ihnen nur 11 Zahlungen pro Abrechnungsjahr erwartet. Im Januar wird hingegen die Jahresverbrauchsabrechnung erstellt. Damit es keine Überschneidung mit möglichen Zahlungen gibt, wird im Januar kein Abschlag verlangt. Der Abschlag für den zwölften Monat ist automatisch in der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet.
Wie und wo kann ich meine Bankverbindung mitteilen oder ändern?
Zum einen über den QR-Code auf Ihrer Rechnung – dieser führt Sie direkt zur Self-Service-App. Zum anderen auch in unserem Kundenportal - wann immer Sie möchten, auch außerhalb unserer Geschäftszeiten und ganz bequem von unterwegs oder von zu Hause aus.
Sie wollen uns Ihre Bankverbindung persönlich mitteilen? Dann bitte IMMER in Textform (Brief, E-Mail, Fax). Telefonisch können wir keine Änderungen entgegennehmen.
Wie und wo kann ich meine Abschlagsbeträge ändern?
Auch das können Sie bequem über das Kundenportal abwickeln oder über den QR-Code auf Ihrer Rechnung, der Sie direkt zur Self-Service-App weiterleitet.
Sollten Sie weitere oder individuelle Fragen haben, steht unser Kundenzentrum gerne telefonisch unter 06108 6005-0 oder per E-Mail an info@stadtwerke-muehlheim.de zur Verfügung.